Über den Kreisimkerverein wird in jedem Jahr vom Landesverband ein bestimmtes Kontingent an kostenlosen Futterkranzproben an die örtlichen Imkervereine vergeben. Dabei geht es um das immens wichtige „AFB-Monitoring“.
Die Proben werden nach Absprache mit den Imkerinnen und Imkern zwischen dem 1.April und dem 31. Juli vom BSV genommen. Die Probenentnahme sowie die Analysekosten übernimmt der Landesverband / Tierseuchenkasse.
PS. Eine Futterkranzprobe ist auch die Grundlage für ein Gesunheitszeugnis.
Unser Bienensachverständige Horst Mevenkamp hat die Infos dazu auf seiner Webseite verständlich aufbereitet: