Der Landesverband schreibt in seinem Rundschreiben:
„In 2025 wollen wir insgesamt ca. 10 Schulungen für die Kreisimkervereine unseres Landesverbandes anbieten, die durch Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter eines Bieneninstitutes gehalten werden. Die Vorträge sollen 2 Stunden plus Diskussion dauern. Schulungen des Programms können vom 15.02. bis zum 10.10.2025 durchgeführt werden. Alle notwendigen Abrechnungsunterlagen müssen bis spätestens 25.10.2025 in der Geschäftsstelle vorliegen. An den Schulungen müssen mindestens 15 Personen mit Wohnsitz in NRW teilnehmen. Melden Sie bitte formlos schriftlich bis zum 31.12.2024 das Interesse Ihres (Kreis)Imkervereins an einer entsprechenden Schulung 2025 (Zeitraum 15.02.2025 – 10.10.2025) an.
Anschließend werden wir den interessierten Kreisimkervereinen das verpflichtete Bieneninstitut nennen zur Termin- und Themenabsprache und das Antragsformular übermitteln. Die Themenübersicht für die Schulungen liegt diesem Schreiben bereits bei. Die Kreisimkervereine, die in 2024 noch keine bienenwissenschaftliche Schulung beantragt hatten, werden vorrangig behandelt.
Das Schulungsprogramm soll aus EU-/Landesmitteln finanziert werden. Kosten für den Schulungsraum und die Schulungstechnik werden nicht übernommen. Teilnehmergebühren dürfen nicht erhoben werden. …„Den gesamten Text könnt Ihr auch hier nachlesen (PDF).